Monday 21. May 2012

Inhalt:

 

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Geburtshilfe Station 34

3. Stock, Tel. (0732) 7897-23400

Hebamme Eva Hüblauer, Stationsleitung, mittleres Management in der Pflege
Die Station hat 28 Betten, davon 4 Sonderklasse, 24 Betten allgemeine Klasse und ein Familienzimmer.
Im Bereich der Pflege sind 24 Mitarbeiterinnen Hebammen, DGKS (Voll- und Teilzeit) beschäftigt.

Team

Die Betreuung der Wöchnerinnen und Schwangeren erfolgt durch ein Team aus Hebammen, Dipl. Gesundheits- und Krankenschwestern und Dipl. Kinderkrankenschwestern.
Wir sind bemüht, individuell auf ihre Wünsche einzugehen und Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.


 

Allgemein

Auf der Station 34 werden 28 Mütter mit ihren Neugeborenen betreut.
Bei uns kommen im Jahr ca. 1220 Kinder zur Welt.

 

Zimmer

Sonderklasse: 2-Bett oder 1-Bett Zimmer, Möglichkeit des Familienzimmers (d.h. Aufnahme des Vaters als Begleitperson möglich).
Fernseher, geräumiges Bad, Wickeltisch, Safe, Kühlschrank.

Allgemeine Gebührenklasse: 2-Bett; Dusche und WC im Zimmer.

 

Aufenthaltsdauer

bei Spontangeburt ca. 5 Tage
bei Kaiserschnittgeburt ca. 7 Tage

 

Besuchszeit

Für Väter und Geschwister der Babys von 7 Uhr bis 19 Uhr.
Allgemeine Besuchszeit: 13-15 Uhr und von 18-19 Uhr.

Mutter und Kind brauchen Zeit und Ruhe zum Stillen und Erholen von der Geburt. Wir ersuchen alle Besucher, trotz der Freude, einen neuen Erdenbürger begrüßen zu dürfen, sich an diese Zeiten zu halten.

 

Wintergarten und Frühstücksbuffet

Im Wintergarten mit Terrassenbereich können die Mütter am Vormittag aus einem reichhaltigen Frühstücksbuffet wählen und gleichzeitig Erlebnisse und Erfahrungen mit anderen Müttern austauschen. Nachmittags dient dieser Bereich für Besucher, um in den Wochenbettzimmern noch mehr Ruhe und Geborgenheit zu gewährleisten.

 

Stillen

Stillen ist uns ein besonderes Anliegen. Unser Team unterstützt Sie gerne rund um die Uhr. In der Stillberatung gut ausgebildetes Pflegepersonal kümmert sich um Sie. Sollten nach Ihrer Entlassung noch Fragen oder Probleme bezüglich Stillen auftauchen, steht Ihnen unsere Stillambulanz zur Verfügung.

Wenn sie aus irgendeinem Grund nicht Stillen können oder wollen, zeigen wir Ihnen gerne wie sie Ihr Baby mit der Flasche und einer geeigneten Säuglingsnahrung füttern.

 

Rooming-in

An unserer Abteilung ist es möglich, das Kind rund um die Uhr bei sich zu behalten. So lernen Sie Ihr Baby gut kennen und können dem Bedarf des Kindes nach Nähe und Zärtlichkeit gerecht werden. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, das Kind in die Obhut der Schwester zu geben.

 

Pflege des Babys

Während Ihres Aufenthalts werden alle Fragen bezüglich der Pflege, Wickeln, Baden eines Säuglings geklärt, gezeigt und gemeinsam durchgeführt. Auch den Vater weihen die Schwestern gerne in die Geheimnisse der Babypflege ein.

 

Betreuung der Mutter

beinhaltet Ganzheitspflege der Patientin im Wochenbett. Besonders wichtig ist uns die emotionale Begleitung der Mutter im Wochenbett, einer wegen der hormonellen Umstellung und der Gewöhnung an die Mutterrolle doch sehr besonderen Zeit.

Untersuchungen

Jedes Neugeborene wird nach der Geburt und vor der Entlassung vom Kinderarzt untersucht. Die Neugeborenen werden von den Kinderfachärzten der Barmherzigen Schwestern betreut.
Es wird bei jedem Kind ein Hüft- und Nierenultraschall, ein Hörtest und eine Blutabnahme durchgeführt.
Im Bedarfsfall werden die Kinder auf die Säuglingsstation der Barmherzigen Schwestern übernommen. Die Mutter kann dort jederzeit ihr Kind besuchen und bei längerer Verweildauer als Begleitperson aufgenommen werden. Außerdem arbeiten wir eng mit der Landes-Frauen- und Kinderklinik zusammen.

 

Wochenbettgymnastik

(während des stationären Aufenthaltes)
Unsere Physiotherapeutinnen bieten in Zusammenarbeit mit den Hebammen auch Gymnastik nach der Geburt an. Sie dient der Unterstützung der Rückbildungsvorgänge nach der Schwangerschaft und Geburt, insbesondere der Kräftigung der Bauch- und Beckenbodenmuskulatur.

 

Dokumente für ehelich geborene Kinder:

1. Heiratsurkunde der Eltern
2. Geburtsurkunde

3. Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters und der Mutter

Ist nur ein Elternteil österreichischer Staatsbürger, hat der andere seine Staatsangehörigkeit durch Vorlage seines Reisepasses nachzuweisen.
Ist die Geburt eines von einer verwitweten oder geschiedenen Frau geborenen Kindes anzuzeigen, wird außerdem unbedingt die Sterbeurkunde des Ehemanns bzw. die mit der Rechtskraftsklausel versehene Entscheidung des Gerichts über die Auflösung der Ehe benötigt.
Bei zweiter Eheschließung auch Vorlage der Geburtsurkunde der Mutter.

 

Dokumente für unehelich geborene Kinder:

1. Geburtsurkunde der Mutter
2. Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländerinnen Reisepass) der Mutter

Bitte bringen Sie diese Dokumente binnen drei Tagen in die Aufnahmekanzlei. Nach der Geburtsmeldung senden wir die Geburtsanzeige sowie die Dokumente an das Standesamt Linz. Die amtlich gefertigte Geburtsurkunde können Sie nach drei Tagen vom Standesamt Linz abholen.

© 2011 Barmherzige Brüder Österreich
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