Monday 21. May 2012

Inhalt:

Schulwahl: Legasthenie und Gymnasium - Ein Widerspruch?

 

Bei entsprechender allgemeiner kognitiver Begabung, Stärken in der Arbeitshaltung und der Motivation eines Kindes oder Jugendlichen sollte eine diagnostizierte Legasthenie kein Hindernis in der Bildungslaufbahn darstellen. Mit entsprechender Förderung und den Möglichkeiten des differenzierten Unterrichts bzw. der differenzierten Beurteilung soll auch einem legasthenen Schüler der Besuch einer höheren Schule und auch eine Matura möglich gemacht werden.

 

Ziel aller Fördermaßnahmen ist, dass diese Kinder und Jugendlichen trotz ihrer Beeinträchtigung beim Erlernen der Lese- und Rechtschreibfertigkeiten eine ihrer Gesamtbegabung angemessene Schullaufbahn erfolgreich bewältigen können. In diesem Zusammenhang erfordern die jeweiligen Nahtstellen im Schulsystem (Ende 4. und 8. Schulstufe) eine besonders sorgfältige Schulbahnberatung. Nach der 4. Schulstufe ist es wichtig, dass das in der Grundschule begonnene Förderkonzept auf der 5. Schulstufe (Hauptschule oder AHS) entsprechend weitergeführt wird. Nach der 8. Schulstufe sollten solche weiterführende Schullaufbahnen durch Beratung angeregt werden, die die individuellen Stärken, aber auch noch vorhandenen Schwächen, Rahmenbedingungen und mögliche Ressourcen berücksichtigt. Dem kommen die in der österreichischen Schulorganisation gegebenen vielfältigen Schultypen in der Sekundarstufe II, die unterschiedlichen Begabungsprofilen entsprechen, entgegen.
Aufgrund eines Gesamtkonzeptes sollte die für das jeweilige Kind am besten geeignete Schullaufbahn gefunden werden.

 

Es darf nicht sein, dass ein einzelner Leistungsbereich, nämlich die Schreibrichtigkeit, für die gesamte Bildungs- und Berufslaufbahn eines jungen Menschen bestimmend sein soll.

Spezielle Tipps für Lehrer

 

Auf diesen Seiten sollen folgende Fragen beantwortet werden:


Was kann ich als Lehrer für ein legasthenes Kind tun?


Zunächst ist es wichtig, die Diagnose ernst zu nehmen. Sollte noch keine Diagnose gestellt worden sein und Sie sind unsicher, ob bei dem betreffenden Kind eine Legasthenie oder eine andere Lernstörung besteht, dann versuchen Sie in einem Gespräch die Eltern zu einer differenzierten Untersuchung des Kindes zu motivieren. Dass ist insofern von enormer Bedeutung, da die Förderung für ein Kind leichter individuell abzustimmen ist, wenn ein genaues Profil der Stärken und Schwächen eines Schülers vorliegt.


Für die Motivation des Schülers ist es wichtig, die individuellen Leistungsfortschritte zu beachten. Vermeiden Sie, das Kind laut vorlesen oder an der Tafel schreiben zu lassen. Dies führt zu unnötigen Stressreaktionen beim Kind, es fühlt sich bloß gestellt, ist verunsichert und seine Frustration wird steigen. Versuchen Sie vielmehr, die Stärken des legasthenen Kindes zu beachten und auch zu fördern.


Hinzuzufügen ist, dass der Erstleseunterricht möglichst motivierend, z.B. ausgehend vom Namen des Kindes, ablaufen sollte. Kurze lustige Gedichte und attraktive Kinderbücher mit ansprechenden Bildern, großer Schrift und wenigen, gelegentlich wiederkehrenden Textstellen tragen dazu bei, die Lesemotivation und Lesefreude der Kinder zu erhöhen.


Ständige Misserfolge nehmen rasch die Motivation. Erkennen und loben Sie auch kleine Fortschritte und das Bemühen des Schülers. Kommentare unter einer Schularbeit oder einem Test wie z.B. „du machst immer noch zu viele Fehler“, „zeig nächstes Mal mehr Bemühen“, „mehr üben...“ sollten vermieden werden. Geben Sie dem Kind positive Kommentare zu seinen Arbeiten. Positive Verstärkung und Motivation ist sehr wichtig. Legasthene Kinder erhalten oft zu wenig davon.

 

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Gerade in der Sekundarstufe bietet sich der Einsatz moderner Unterrichtsmedien an, beispielsweise erleichtert das Verwenden moderner Textverarbeitungsprogramme das Verfassen von Texten  (Einsatz der Rechtschreibüberprüfung) für den betroffenen Schüler.


 

Was kann ich tun, wenn ich bei einem Schüler eine Legasthenie vermute?
 

Holen Sie sich Hilfestellung durch Ihr regionales SPZ (differenzierte Abklärung, Erstellung von Förderkonzepten, Organisation eines Beraterteams, Durchführung von Helferkonferenzen, Beratung des Klassenlehrers). Auch Lernwerkstätten bieten spezifische Unterrichtsmaterialien an.
Nutzen Sie die Möglichkeit von diversen Screeningverfahren zur ersten orientierenden Einschätzung. Als Pädagoge sind Sie eine wichtige Schlüsselstelle für die weitere Abklärung und Förderung des betroffenen Schülers.
In schwerwiegenden Fällen empfehlen Sie den Eltern eine differenzierte Abklärung (Diagnostik).

 

 

Wie können unterrichtsspezifische Hilfen aussehen?


Nutzen Sie als Lehrer die Möglichkeit der inneren Differenzierung im Unterricht. (Nutzung des geltenden Rahmenlehrplans, Möglichkeiten des Förderunterrichts, Erweiterung der Grundstufe I auf drei Lernjahre, Angebote durch offenes Lernen, Einbeziehung reformpädagogischer Ansätze).
Der Landesschulrat für OÖ sieht ein Stufenmodell zur Förderung betroffener Schüler vor (Modell zur schulischen Förderung von Kindern mit Lese-Rechtschreibschwäche). Als Lehrer sind Sie zu einer Individualisierung des Unterrichts verpflichtet. Hilfsmaßnahmen können sein, dem legasthenen Kind mehr Zeit zur Bearbeitung schriftlicher Arbeiten zu gewähren oder dem Kind vermehrt Möglichkeiten zur mündlichen Leistungserbringung zu geben (Leistungsbeurteilung bei Legasthenie).
Durch Teamteaching und pädagogische Konferenzen können die Auswirkungen einer Legasthenie gemindert und die Ausbildung massiver Lernblockaden verhindert werden.

 


Einsatz von Lese-Rechtschreibprogrammen im Unterricht?


Nur Förderprogramme, die konkret an der jeweiligen Lese- und Rechtschreibschwierigkeit eines Kindes ansetzen, erwiesen sich als wirksam. Nutzen Sie die Möglichkeit der Aus- und Weiterbildung im Bereich Legasthenie und erhöhen Sie damit auch Ihre diagnostische und methodisch-didaktische Kompetenz.


Grundsätze und Teile einzelner Programme (z.B. Kieler Leseaufbau) können auch im Unterricht genutzt und verwendet werden. Auch nicht legasthene Kinder können profitieren. Wichtig bei der Förderung ist, die Basisfertigkeiten gut zu beherrschen. Beherrscht ein Kind etwa die Phonem/Graphem-Zuordnung noch unzureichend, macht es wenig Sinn, die Regeln der Dopplung zu üben.


Bei schweren Fällen von Legasthenie ist mit den Eltern unbedingt die externe Förderung durch ausgebildete Lese-Rechtschreibtherapeuten zu empfehlen. Auch wenn Lesen/Schreiben lehren und lernen im Bereich der Schule angesiedelt ist, ist nicht zu vergessen, dass Sie als Lehrer auch noch andere Schüler mit ihren individuellen Stärken und Schwächen zu betreuen haben und dem individualisierten Unterricht Grenzen gesetzt sind.
Suchen Sie daher den Kontakt mit den Eltern und versuchen Sie, gemeinsam ein für das Kind geeignetes individualisiertes Förderkonzept zu entwerfen.

Leistungsbeurteilung bei Legasthenie

 

Sowohl vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (www.bmbwk.gv.at) als auch vom Landesschulrat für Oberösterreich (www.lsr-ooe.gv.at) gibt es offizielle Stellungnahmen zur Leistungsbeurteilung von Schülern mit Legasthenie bzw. Lese-Rechtschreibschwäche:

  • Landesschulrat für Oberösterreich:
    Leistungsbeurteilung bei Lese-Rechtschreibschwäche bzw. Legasthenie
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  • Landesschulrat für Oberösterreich: Lese-Rechtschreibschwäche:
    Festellung – Leistungsbeurteilung – Vorgangsweise
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  • Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur:
    Leistungsbeurteilung bei Schülern mit Lese-Rechtschreibschwäche

Wie soll ich ein legasthenes Kind beurteilen?


Allgemeine Möglichkeiten der Leistungsfeststellung (SCHUG § 18 Abs. 6 ,VO-LB § 2 Abs. 4):
Schülern sollte die Möglichkeit geboten werden, mündliche Leistungsnachweise (Referate, Prüfungen, Mitarbeit etc.) erbringen zu können. Diese mündlichen Leistungsfeststellungen sollen keine schriftlichen Teile enthalten, d.h. eine mündliche Prüfung sollte nicht auf die Überprüfung derselben Schwäche hinauslaufen, die sich im schriftlichen Sprachgebrauch gezeigt haben (z.B. durch Diktate an der Tafel). Das kontrastierende Abprüfen von ähnlich lautenden Wörtern ist in jedem Fall zu vermeiden.


Im Sinne der oben angeführten Erlässe zur Leistungsbeurteilung bei Schüler mit LRS sollten folgende Möglichkeiten der differenzierten Leistungsbeurteilung beachtet werden:


Bei schriftlichen Überprüfungen darf der Aspekt der Schreibrichtigkeit nicht die einzige Grundlage für die Leistungsbeurteilung darstellen. Vielmehr sollten andere Aspekte (Inhalt, Ausdruck, Sprachrichtigkeit) eine größere Wertigkeit erfahren. Dies bedeutet: Mehr Gewicht auf Inhalt, Ausdruck und Sprache und weniger Gewicht auf die Rechtschreibung. Im Allgemeinen gilt für das Fach Deutsch, dass nicht nur Lesen und Schreiben, sondern auch die anderen Bereiche des Lehrplans (Volksschule: Sprechen, Verfassen von Texten, Sprachbetrachtung; Hauptschule und AHS: Sprechen, Textbetrachtung, Sprachbetrachtung, Sprachübung) für die Leistungsfeststellung relevant sind.


Eine Möglichkeit stellt auch die differenzierte Fehlerzählung dar: Bei Häufungen von Fehlern innerhalb einer Fehler-Kategorie sollten diese nur ein einziges Mal gewertet werden (z.B. durchgängige Kleinschreibung von Nomen, durchgängig fehlende Schärfung). Bei schriftlichen Leistungsfeststellungen sollen unterschiedliche Fehlschreibung eines bestimmten Wortes nur einmal als Fehler gewertet werden. Auch gehäuftes Auftreten von Umstellungen, Weglassungen und Hinzufügungen von Buchstaben sollen als nur ein Fehler bewertet werden, solange die Wörter erkennbar sind. Auch wiederkehrende Unsicherheiten in der Schreibung stimmloser und stimmhafter Laute (b/p, d/t,  g/k) in Anlaut und Auslaut sollten nur als ein Fehler gewertet werden.


Schriftliche Tests in den Realiengegenständen der Hauptschule und den allgemein bildenden höheren Schulen, in denen der Prüfungsstoff von den Schülern selbst formuliert werden muss, sollten vermieden werden. (Tests müssen umgearbeitet werden!) Bei Realientests ist darauf zu achten, dass die Leseleistung nicht den limitierenden Faktor darstellt. Aufgaben und Instruktionen können nach Möglichkeit auch vorgelesen werden (z.B. vom Mitschülern als Tutor). Die Leistungsbeurteilung eines Legasthenikers sollte nicht durch reduzierte Lese- oder Rechtschreibfertigkeiten verzerrt werden, sondern seinen wahren Leistungsstand im betreffenden Fach feststellen. Das wöchentliche Diktat in der Grundschule darf keinesfalls die Grundlage für die Leistungsbeurteilung darstellen.


Bei Schularbeiten muss es nicht immer ein Text sein, der geschrieben wird. Überlegen Sie sich alternative Aufgabenstellungen, z.B. Grammatikschularbeiten. Es müssen nicht dieselben Aufgabenstellungen für legasthene und nicht legasthene Schüler sein. Sie können dem Legastheniker zur Bearbeitung der Aufgaben mehr Zeit einräumen. Bei Einstufung der Legastheniker in der Hauptschule in die Leistungsgruppen sollte auch die Gesamtpersönlichkeit des Kindes mit seinem speziellen Leistungsbild berücksichtigt werden.


Werden diese Vorschläge bzw. Vorgaben berücksichtigt, sollte es auch legasthenen Kindern möglich sein, sich gute Deutschnoten zu erarbeiten. Berücksichtigung sollte der Erlass und die vorgeschlagenen Maßnahmen in allen sprachlichen Fächern finden, aber auch in anderen Unterrichtsgegenständen sollte auf die selektiven Schwierigkeiten von Legasthenikern – wie oben beschrieben – eingegangen werden.

 


Wie vertrete ich diese andere Bewertung gegenüber anderen Eltern?


Der Erlass stellt für die betroffenen legasthenen Schüler keine Bevorzugung dar, sondern muss als gerechtfertigter Nachteilsausgleich im Sinne einer fairen Leistungsbeurteilung gesehen werden.
In einer Veröffentlichung des Landesschulrates für Oberösterreich (Modell zur schulischen Förderung von Kindern mit Lese-Rechtschreibschwächewird im Beitrag von Elfriede Schmidinger (Die Beurteilung der Leistungen legasthener Kinder) auf die maximalen Entscheidungsfreiräume für die pädagogische Gestaltung der Beurteilung aufgezeigt. Haben Sie also keine Angst vor einer differenzierten Leistungsbeurteilung, denn dieses Vorgehen wird vom Landesschulrat explizit unterstützt.

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