Was ist eigentlich eine Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie)?
Der Begriff Lese-Rechtschreibschwäche (Abkürzung: LRS) bezeichnet eine umschriebene Beeinträchtigung im Erwerb von Lesen und Schreiben. Die Lese-Rechtschreibschwäche stellt somit eine Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten dar.
Das Wort „umschrieben“ bedeutet hier, dass die Fertigkeiten im Lesen und/oder Schreiben deutlich unter dem Niveau liegen, das aufgrund des Alters, der allgemeinen Intelligenz und der Beschulung eigentlich zu erwarten ist. Das ist die Definition, die auch im internationalen Klassifikationssystem für Krankheiten (ICD-10) angeführt ist.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass eine umschriebene Lese-Rechtschreibschwäche nur dann vorliegt, wenn die Schwierigkeiten nicht auf eines der folgenden Kriterien zurückgeführt werden können (vgl. Schulte-Körner 2004):
- kein ausreichender Schulbesuch
- Intelligenzminderung bzw. nicht ausreichende kognitive Fähigkeiten
- neurologische Erkrankungen
- psychische Erkrankungen
- mangelhafte Beherrschung der gesprochen Sprache
- visuelle Schwierigkeiten
Begriffs-Abgrenzung:
Die Begriffe Umschriebene Lese-Rechtschreibstörung und Legasthenie haben dieselbe Bedeutung. Diese Begriffe werden verwendet, wenn entweder eine isolierte Störung des Lesens vorliegt oder wenn eine Störung im Lesen und im Schreiben vorliegt.
Es gibt aber auch Fälle, in denen eine isolierte Störung des Schreibens vorliegt. In diesen Fällen spricht man von einer Isolierten Rechtschreibstörung.
Auch die Begriffe Lese-Rechtschreibschwäche, Leseschwäche und Rechtschreibschwäche werden verwendet. Diese benützt man, um eine Beeinträchtigung zu kennzeichnen, die nicht dem Grad einer Störung entspricht. Die Begriffe Störung und Schwäche stellen somit im Grunde nur unterschiedliche Schweregrade derselben zu Grunde liegenden Beeinträchtigung dar. Deswegen gelten die Informationen auf dieser Homepage sowohl für Lese-Rechtschreib-Störung als auch für Lese-Rechtschreib-Schwäche.