Wednesday 8. February 2012

Inhalt:

Geld und Wertgegenstände


Größere Geldbeträge, Schmuck und Wertgegenstände sollten nicht im Nachtkästchen oder im Kasten im Krankenzimmer verwahrt werden, da diese nicht versperrbar sind. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Wertgegenstände oder Geldbeträge in der Aufnahmekanzlei gegen Beleg unentgeltlich zu deponieren, ansonsten kann die Krankenhausverwaltung keinen Ersatz bei Abhandenkommen leisten.

 

In den Sonderklassezimmern befinden sich Safes im Kasten.

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