Um die Pflegehilfeausbildung absolvieren zu können, sind folgende Aufnahmebedingungen notwendig:
- EU-Staatsbürgerschaftsnachweis oder Aufenthaltsbewilligung
- vollendetes 17. Lebensjahr
- positiv abgschlossene allgemeine Schulpflicht (9 Schulstufen)
- die zur Erfüllung der Berufspflichten nötige körperliche und geistige Eignung
- die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit
- sozial, kommunikative und praktische Fähigkeiten
- positives Aufnahmeverfahren