Tuesday 22. May 2012

Inhalt:

Aufnahmebedingungen für die verkürzte Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege


Um in die "Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege" aufgenommen zu werden, sind folgende – vom Gesetz vorgeschriebene – Voraussetzungen notwendig:

  • die zur Erfüllung der Berufspflichten nötige körperliche und geistige Eignung (Ärztliches Attest)
  • die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung)
  • Nachweis der positiven Absolvierung der neunten Schulstufe
  • die erfolgreiche Absolvierung der Pflegehilfeausbildung
  • Nachweis einer zweijährigen Vollbeschäftigung, bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger

weiters sind nötig:
  • soziale, kommunikative und praktische Fähigkeiten
  • positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens
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