Um in die "Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege"
aufgenommen zu werden, sind folgende – vom Gesetz vorgeschriebene –
Voraussetzungen notwendig:
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die zur Erfüllung der Berufspflichten nötige körperliche und geistige Eignung (Ärztliches Attest)
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die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung)
- Nachweis der positiven Absolvierung der neunten Schulstufe
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die erfolgreiche Absolvierung der Pflegehilfeausbildung
- Nachweis einer zweijährigen Vollbeschäftigung, bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger
weiters sind nötig:
- soziale, kommunikative und praktische Fähigkeiten
- positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens